Wärmeschutz

Wärmeschutz nach dem Gebäudeenergiegesetz
Der Wärmeschutz nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein wesentlicher Bestandteil des energieeffizienten Bauens und Sanierens in Deutschland. Das GEG trat im November 2020 in Kraft und ersetzt die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Es regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude.
Ziele des Wärmeschutzes nach GEG
Der Wärmeschutz nach GEG verfolgt das Ziel, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken, die CO₂-Emissionen zu reduzieren und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Dabei stehen drei Hauptaspekte im Fokus:
- Minimierung des Heizwärmebedarfs durch baulichen Wärmeschutz
- Nutzung von erneuerbaren Energien zur Deckung des Energiebedarfs
- Senkung des Primärenergiebedarfs von Gebäuden
Anforderungen an den Wärmeschutz
Das GEG stellt Anforderungen an den Transmissionswärmeverlust eines Gebäudes, der durch die Qualität der Dämmung und die Konstruktion der Gebäudehülle beeinflusst wird. Die wichtigsten Anforderungen umfassen:
- U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizienten): Diese geben an, wie gut oder schlecht ein Bauteil Wärme leitet. Je niedriger der U-Wert, desto besser der Wärmeschutz. Für Neubauten und Sanierungen gelten spezifische Grenzwerte für Wände, Dächer, Fenster und Bodenplatten.
- Dämmung: Der Wärmeschutz muss sicherstellen, dass alle relevanten Bauteile des Gebäudes ausreichend gedämmt sind, um Energieverluste zu minimieren.
- Luftdichtheit: Die Gebäudehülle muss so konzipiert sein, dass unkontrollierte Wärmeverluste durch Undichtigkeiten vermieden werden. Dies wird oft durch einen Blower-Door-Test überprüft.
- Sommerlicher Wärmeschutz: Das GEG schreibt auch Maßnahmen vor, um eine Überhitzung von Gebäuden im Sommer zu vermeiden, z.B. durch Sonnenschutzsysteme oder geeignete Lüftungskonzepte.
Primärenergiebedarf und erneuerbare Energien
Neben dem baulichen Wärmeschutz regelt das GEG auch den Primärenergiebedarf eines Gebäudes. Dieser beschreibt die Menge an Energie, die für den Betrieb eines Gebäudes (Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung) erforderlich ist, und berücksichtigt den Energieaufwand für die Gewinnung, Umwandlung und den Transport der Energiequelle.
Das GEG verpflichtet Neubauten, einen Teil ihres Energiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken, wie beispielsweise:
- Solaranlagen (Solarthermie oder Photovoltaik)
- Wärmepumpen
- Biomasse (z.B. Holzpellet-Heizungen)
Nachweis und Dokumentation
Der Nachweis, dass die Anforderungen des GEG erfüllt werden, erfolgt durch den Energieausweis. Dieser muss sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierungen von Bestandsgebäuden ausgestellt werden. Zudem gibt es eine Pflicht zur Energieberatung, insbesondere bei größeren Sanierungsmaßnahmen.
Förderungen
Um die Einhaltung der energetischen Standards nach GEG zu erleichtern, gibt es zahlreiche Förderprogramme, z.B. durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Diese fördern energieeffiziente Neubauten und Sanierungen sowie den Einsatz erneuerbarer Energien.
Fazit:
Der Wärmeschutz nach dem GEG ist ein zentrales Element, um den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und die CO₂-Bilanz zu verbessern. Durch die Einhaltung der vorgeschriebenen U-Werte, den Einsatz erneuerbarer Energien und die Beachtung des sommerlichen Wärmeschutzes trägt das GEG maßgeblich zum klimafreundlichen Bauen und Sanieren bei.
Winterlicher Wärmeschutz
Der Zweck des winterlichen Wärmeschutzes besteht darin, während der Heizperiode eine angemessene Oberflächentemperatur an den Innenoberflächen der Bauteile zu gewährleisten, um Oberflächenkondensat und Schimmelbildung bei normalem Raumklima zu verhindern. Wenn die Temperatur der Wandoberfläche unter der Taupunkttemperatur liegt, entsteht Oberflächenkondensat. Wenn die relative Luftfeuchte an der Bauteiloberfläche 85 % nicht übersteigt, wird Schimmelfreiheit gemäß der Definition in der DIN 4108 gewährleistet. In der DIN 4108 werden die Mindestwärmeschutzwerte festgelegt, die durch den Wärmedurchlasswiderstand festgelegt werden. Der winterliche Wärmeschutz zielt auch darauf ab, Konstruktionen von Bauteilen zu bestimmen, die den Wärmeverlust durch Transmission so weit reduzieren, dass die Grenzwerte des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) eingehalten werden können. Der Wärmedurchgangskoeffizient, auch bekannt als U-Wert gibt Auskunft darüber.
Sommerlicher Wärmeschutz
Der sommerliche Wärmeschutz ist ein wichtiger Aspekt des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und soll verhindern, dass Gebäude in den warmen Monaten überhitzen. Ziel ist es, den Komfort im Innenraum zu gewährleisten und den Energieaufwand für Kühlung zu minimieren.
Wichtige Punkte des sommerlichen Wärmeschutzes:
Vermeidung von Überhitzung: Durch bauliche Maßnahmen soll verhindert werden, dass sich Gebäude im Sommer zu stark aufheizen. Hierzu zählen Sonnenschutzvorrichtungen, wie Rollläden, Markisen oder spezielle Fensterverglasungen.
Wärmespeicherfähigkeit der Gebäudehülle: Massive Bauteile mit hoher Wärmespeicherfähigkeit tragen dazu bei, die Wärme tagsüber zu speichern und nachts abzugeben. Dies hilft, Temperaturschwankungen auszugleichen.
Fensterflächen und Orientierung: Große Fensterflächen, vor allem an der Südseite, müssen durch geeignete Maßnahmen vor übermäßiger Sonneneinstrahlung geschützt werden. Auch die richtige Ausrichtung von Fenstern und Gebäuden kann helfen, die Wärmeaufnahme zu reduzieren.
Lüftung: Natürliche und mechanische Lüftungskonzepte, wie kontrollierte Nachtlüftung, unterstützen den Abtransport überschüssiger Wärme und verbessern das Raumklima.
Nachweisverfahren: Zur Überprüfung des sommerlichen Wärmeschutzes gibt es rechnerische Nachweisverfahren nach DIN 4108-2. Hier wird geprüft, ob ein Gebäude ohne aktive Kühlmaßnahmen den Komfortanforderungen entspricht.
Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen kann der Energieaufwand für Klimatisierung deutlich gesenkt werden, was nicht nur den Wohnkomfort verbessert, sondern auch den Energieverbrauch reduziert.